100.000 € Pauschalsteuer auf Auslandseinkünfte für Investoren (Art. 5A)

Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt und dort investiert, kann alle Einkünfte aus ausländischen Quellen – unabhängig von ihrer Höhe – bis zu 15 Jahre lang mit einer Pauschalsteuer von 100.000 € pro Jahr abgelten (Art. 5A des griechischen Einkommensteuergesetzes, die griechische „Non-Dom“-Regelung). Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, stimmen den Antrag auf die Investition ab und übernehmen anschließend Ihre jährlichen Steuererklärungen – auf Deutsch. Beim Wegzug aus Deutschland sollten die deutschen Folgen vorab geprüft werden, etwa die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.

Voraussetzungen

  • Sie waren in sieben der letzten acht Jahre vor dem Zuzug nicht in Griechenland steuerlich ansässig,
  • Sie verlegen Ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland und
  • Sie investieren innerhalb von drei Jahren nach dem Antrag mindestens 500.000 € in Griechenland – in Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere oder Anteile an Gesellschaften mit Sitz in Griechenland.

Besteuerung

  • Alle Einkünfte aus ausländischen Quellen sind mit einer Pauschalsteuer von 100.000 € pro Steuerjahr abgegolten, unabhängig von ihrer Höhe.
  • Die Regelung gilt für bis zu 15 Steuerjahre, beginnend mit dem Jahr, für das der Antrag gestellt wird.
  • Die Steuer ist in einer Summe bis zum letzten Arbeitstag im Dezember zu zahlen; eine Verrechnung mit anderen Steuerforderungen oder -guthaben ist ausgeschlossen.
  • Im Ausland auf dieselben Einkünfte gezahlte Steuer wird nicht angerechnet.
  • Einkünfte aus griechischen Quellen werden nach den allgemeinen Regeln besteuert.
  • Im Ausland belegenes bewegliches Vermögen ist von der griechischen Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit.

Familienangehörige

Ehe- oder Lebenspartner und Verwandte wie Kinder und Eltern können einbezogen werden – mit dem eigenen Antrag oder später innerhalb der 15 Jahre. Die Pauschalsteuer beträgt 20.000 € pro Jahr für jede einbezogene Person.

Investition

Die Investition von mindestens 500.000 € muss innerhalb von drei Jahren nach dem Antrag abgeschlossen sein. Wird sie nicht abgeschlossen, entfällt die Regelung. Welche Investitionen anerkannt werden und wie sie nachzuweisen sind, sollte vor dem Antrag geklärt werden.

Antrag

Der Antrag wird bei der griechischen Finanzverwaltung (AADE) gestellt – online über myAADE, per Post oder persönlich. Die frühere feste Frist zum 31. März ist entfallen; die aktuellen Antragsfristen hängen vom Jahr des Zuzugs ab, daher prüfen wir die für Sie geltende Frist.

Typische Unterlagen

  • Nachweis der bisherigen steuerlichen Ansässigkeit im Ausland (wie bei der 7-%-Regelung)
  • Unterlagen zur Investition in Griechenland
  • für Familienangehörige: Nachweise über das Verwandtschaftsverhältnis

Formalitäten bei ausländischen Unterlagen

Ausländische Unterlagen müssen in der Regel notariell beglaubigt und mit Apostille versehen sein. Ausnahmen gelten unter anderem für Anträge auf Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens und für Ansässigkeitsbescheinigungen aus Staaten, die dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind. Kopien werden angenommen, wenn ein griechischer Rechtsanwalt oder Notar ihre Übereinstimmung mit dem Original bestätigt.

So unterstützen wir Sie

  1. Prüfung Ihrer Voraussetzungen und der aktuellen Antragsfristen
  2. Unterlagen: Liste der erforderlichen Dokumente und Unterstützung bei Beglaubigungen, Apostillen und Übersetzungen
  3. Antrag bei der griechischen Finanzverwaltung (AADE), einschließlich griechischer Steuernummer
  4. Laufende Betreuung: jährliche Steuererklärungen, Berechnung und fristgerechte Zahlung der Pauschalsteuer

Weitere Themen rund um Ihre Steuern in Griechenland finden Sie unter Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wer kann die Pauschalsteuer von 100.000 € beantragen?

Natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, in sieben der letzten acht Jahre nicht in Griechenland steuerlich ansässig waren und innerhalb von drei Jahren nach dem Antrag mindestens 500.000 € in Griechenland investieren.

Können Familienangehörige einbezogen werden?

Ja. Ehe- oder Lebenspartner und Verwandte wie Kinder und Eltern können einbezogen werden, von Anfang an oder später. Die Pauschalsteuer beträgt 20.000 € pro Jahr und Person.

Bis wann muss der Antrag gestellt werden?

Die feste Frist zum 31. März ist entfallen. Die Antragsfristen hängen jetzt vom Jahr des Zuzugs ab; wir prüfen für Sie die jeweils aktuelle Frist.

Fallen die 100.000 € auch in Jahren mit geringen Auslandseinkünften an?

Ja. Der Pauschalbetrag ist jedes Jahr fällig, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der ausländischen Einkünfte.

Was passiert, wenn die Investition nicht rechtzeitig abgeschlossen wird?

Wird die Investition von mindestens 500.000 € nicht innerhalb von drei Jahren nach dem Antrag abgeschlossen, entfällt die Regelung.