Steuervorteile beim Zuzug nach Griechenland: für Rentner, Arbeitnehmer, Freiberufler und Investoren
Griechenland fördert den Zuzug mit drei besonderen Besteuerungsregelungen. Welche für Sie in Frage kommt, hängt davon ab, ob Sie als Rentner zuziehen, in Griechenland arbeiten oder als Investor kommen. Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellen die Unterlagen zusammen, reichen den Antrag ein und übernehmen anschließend Ihre jährlichen Steuererklärungen – auf Deutsch. Dank unserer engen Verbindung zu Deutschland kennen wir auch die deutsche Seite, etwa Rentenbescheide, Ansässigkeitsbescheinigungen und das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Griechenland.
Welche Regelung gilt für Sie?
- Rentner: Alle Einkünfte aus ausländischen Quellen werden 15 Jahre lang pauschal mit 7 % besteuert (Art. 5B des griechischen Einkommensteuergesetzes).
- Arbeitnehmer und Freiberufler: 50 % der Einkünfte aus der Tätigkeit in Griechenland sind sieben Jahre lang von der Einkommensteuer befreit (Art. 5C).
- Investoren: Alle Einkünfte aus ausländischen Quellen sind bis zu 15 Jahre lang mit 100.000 € pro Jahr pauschal abgegolten, wenn Sie mindestens 500.000 € in Griechenland investieren (Art. 5A).
7 % Pauschalsteuer für Rentner
Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, können alle Einkünfte aus ausländischen Quellen 15 Jahre lang pauschal mit 7 % versteuern (Art. 5B des griechischen Einkommensteuergesetzes). Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, …
Weiterlesen →50 % Steuerbefreiung für Arbeitnehmer und Freiberufler
Arbeitnehmer und Freiberufler, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, können 50 % ihrer Einkünfte aus der Tätigkeit in Griechenland sieben Jahre lang von der Einkommensteuer befreien lassen (Art. 5C des griechischen …
Weiterlesen →100.000 € Pauschalsteuer für Investoren
Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt und dort investiert, kann alle Einkünfte aus ausländischen Quellen – unabhängig von ihrer Höhe – bis zu 15 Jahre lang mit einer Pauschalsteuer von 100.000 € pro Jahr abgelten (Art. 5A des griechischen …
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