Sie möchten in Griechenland Mitarbeiter beschäftigen – mit oder ohne eigene griechische Gesellschaft? Das griechische Arbeits- und Sozialversicherungsrecht unterscheidet sich in vielen Punkten vom deutschen: 14 Gehälter im Jahr, Anmeldungen vor Arbeitsbeginn, elektronische Erfassung der Arbeitszeit in Echtzeit. Wir übernehmen alle Formalitäten und die laufende Lohnabrechnung und kommunizieren mit Ihrer Personalabteilung auf Deutsch.
Dank unserer engen Verbindung zu Deutschland kennen wir beide Systeme: Wir erläutern Ihnen die griechischen Regelungen im Vergleich zu den Ihnen vertrauten deutschen – etwa bei Gehaltszahlungen, Urlaub, Kündigung und Sozialversicherung.
Beschäftigung in Griechenland ohne griechische Gesellschaft
Ein ausländisches Unternehmen ohne Betriebsstätte in Griechenland darf Personen mit Wohnsitz in Griechenland beschäftigen – sofern deren Tätigkeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen bzw. dem griechischen Steuerrecht keine Betriebsstätte begründet. Wir übernehmen alle Schritte:
- Arbeitsvertrag nach griechischem Arbeitsrecht, auf Griechisch oder zweisprachig – auf Basis Ihres Vertragsmusters oder unseres Musters
- Anmeldungen: Registrierung als Arbeitgeber bei e-EFKA (Sozialversicherung) und Meldung der Einstellung im System ERGANI II vor Beginn der Beschäftigung
- Griechische Steuernummer für Ihr Unternehmen, damit die Lohnsteuer abgeführt werden kann – mit Bestellung eines steuerlichen Vertreters oder alternativ Registrierung Ihres Geschäftsführers im griechischen Steuerregister
- Monatliche Lohnabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen und eine zusammengefasste Lohnsteuererklärung für alle Mitarbeiter in Griechenland; die Zahlungen können über unser Treuhandkonto abgewickelt werden
Zusammenarbeit mit Ihrer Personalabteilung
Wir vereinbaren einen klaren Monatsablauf:
- Bis zu einem vereinbarten Stichtag (z. B. dem 20. des Monats) erhalten wir Urlaubs-, Krankheits- und sonstige Daten und erstellen die Gehaltsabrechnung.
- Die Zahlung erfolgt entweder vollständig über unser Treuhandkonto, oder Sie zahlen das Nettogehalt direkt an den Mitarbeiter, und Lohnsteuer sowie Beiträge werden über uns abgeführt.
- Spätere Änderungen werden in den ersten Arbeitstagen des Folgemonats bestätigt und mit der nächsten Zahlung verrechnet.
- Bis zum Ende des Folgemonats werden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge gemeldet und abgeführt.
Lohnbuchhaltung für Ihre griechische Gesellschaft oder Niederlassung
- monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung mit Weihnachts-, Oster- und Urlaubsgeld
- Ein- und Austritte sowie Änderungen der Arbeitszeit einschließlich der Meldungen im System ERGANI II
- Sozialversicherungsbeiträge an den e-EFKA und Lohnsteuer an die Finanzverwaltung
- jährliche Lohnbescheinigungen
Beratung zu Arbeitsrecht und Sozialversicherung
Wir beantworten Ihre konkreten Fragen – etwa zu zulässigen Regelungen im Arbeitsvertrag (Probezeit, Teilzeit, Telearbeit), zur flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, zur Sozialversicherungspflicht, zu Urlaub und zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In komplexen Fällen arbeiten wir mit Rechtsanwälten zusammen.
Häufige Fragen
Kann ein deutsches Unternehmen ohne griechische Gesellschaft Mitarbeiter in Griechenland beschäftigen?
Ja, sofern die Tätigkeit der Mitarbeiter keine Betriebsstätte in Griechenland begründet. Tätigkeiten wie IT, Buchhaltung, Qualitätssicherung oder Beratung begründen in der Regel keine Betriebsstätte, Vertriebstätigkeiten und der Abschluss von Verträgen im Namen des Unternehmens dagegen möglicherweise schon. Wir prüfen das vor der Einstellung.
Welche Anpassungen braucht ein deutscher Arbeitsvertrag in der Regel?
Meist die ausdrückliche Nennung von 14 Gehaltszahlungen pro Jahr (einschließlich Weihnachts-, Oster- und Urlaubsgeld), Regelungen zum Urlaub und Kündigungsmodalitäten nach griechischem Arbeitsrecht. Der Vertrag wird in griechischer Sprache – häufig zweisprachig – erstellt und im Original unterschrieben.