Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens in Griechenland

Auch eine Zweigniederlassung (υποκατάστημα) ist rechtlich nicht selbständig, übt jedoch eine eigene Geschäftstätigkeit aus. Sie wird im griechischen Handelsregister (GEMI) eingetragen, begründet eine Betriebsstätte und ist in Griechenland ertragsteuerpflichtig. Zu klären ist insbesondere die Gewinnabgrenzung zwischen Zweigniederlassung und Stammhaus. Die Mitarbeiter sind rechtlich beim Stammhaus angestellt, wirtschaftlich aber der Zweigniederlassung zuzuordnen. Für ein bestimmtes Vorhaben kann eine Projektniederlassung in einem vereinfachten Verfahren angemeldet werden.

Buchhaltung und Steuern

  • Die Zweigniederlassung führt in Griechenland Bücher nach griechischen Rechnungslegungsvorschriften und gibt eigene griechische Steuererklärungen ab.
  • Die Gewinne werden nach Funktionen und Risiken zwischen Zweigniederlassung und Stammhaus abgegrenzt – ähnlich wie bei einer Betriebsstätte nach deutschem Recht; die Abgrenzung sollte dokumentiert werden.
  • Mitarbeiter, die für die Zweigniederlassung tätig sind, werden in Griechenland für Lohnabrechnung und Sozialversicherung angemeldet.

So unterstützen wir Sie

  1. Gründung: Eintragung im GEMI und Anmeldung bei der Finanzverwaltung, gemeinsam mit Ihren Rechtsberatern
  2. Buchhaltung ab dem ersten Geschäftstag, einschließlich Gewinnabgrenzung zum Stammhaus
  3. Lohnbuchhaltung für die Mitarbeiter der Zweigniederlassung
  4. Laufende Betreuung: Steuererklärungen und Jahresmeldungen in Griechenland

Häufige Fragen

Ist eine Zweigniederlassung eine eigene Gesellschaft?

Nein. Die Zweigniederlassung ist rechtlich nicht selbständig, sondern Teil des ausländischen Unternehmens; sie wird aber im GEMI eingetragen und ist als Betriebsstätte in Griechenland steuerpflichtig.

Was übernehmen Sie nach dem Start?

Wir führen die Buchhaltung, übernehmen die Lohnbuchhaltung, erstellen die Steuererklärungen und dokumentieren die Gewinnabgrenzung zum Stammhaus – auf Deutsch oder Englisch.