Wer eine Immobilie in Griechenland vermietet, versteuert die Mieteinkünfte in Griechenland – auch mit Wohnsitz in Deutschland. Anders als in Deutschland werden sie nicht mit dem übrigen Einkommen zusammengerechnet, sondern nach einem eigenen Tarif besteuert. Wir melden die Vermietung an, erstellen die jährliche Steuererklärung und stimmen uns mit Ihrem steuerlichen Berater in Deutschland ab.
Besteuerung der Mieteinkünfte
Mieteinkünfte natürlicher Personen werden gesondert besteuert, ohne Grundfreibetrag. Für ab 2026 erzielte Einkünfte gilt:
| Mieteinkünfte im Jahr | Steuersatz |
|---|---|
| bis 12.000 € | 15 % |
| 12.001 bis 24.000 € | 25 % |
| 24.001 bis 36.000 € | 35 % |
| über 36.000 € | 45 % |
- Kosten: Statt der tatsächlichen Aufwendungen wird pauschal ein Abzug von 5 % der Miete für Reparaturen und Instandhaltung gewährt. Abschreibungen und Schuldzinsen sind, anders als in Deutschland, nicht abziehbar.
- Zahlung über die Bank: Die Miete ist auf ein der Finanzverwaltung gemeldetes Bankkonto zu zahlen; andernfalls entfällt der pauschale Abzug.
- ENFIA: Die jährliche Immobiliensteuer trägt der Eigentümer zusätzlich.
Pflichten des Vermieters
- Steuernummer (AFM): Voraussetzung für alle Schritte; wir beantragen sie für Sie.
- Anmeldung des Mietvertrags: Der Vermieter meldet jeden Mietvertrag elektronisch bei der Finanzverwaltung (AADE), der Mieter bestätigt ihn.
- Jährliche Steuererklärung: Die Mieteinkünfte werden in der griechischen Einkommensteuererklärung mit der Anlage für Immobilien (E2) erklärt.
Kurzzeitvermietung
Als Kurzzeitvermietung gilt die möblierte Vermietung für weniger als 60 Tage ohne weitere Leistungen außer Bettwäsche, etwa über Buchungsplattformen.
- Register: Die Immobilie wird im Register für Kurzzeitvermietungen der AADE eingetragen; die Registernummer (ΑΜΑ) muss in jedem Inserat stehen.
- Bis zu zwei Immobilien: Die Einkünfte gelten als Mieteinkünfte und werden nach dem Tarif oben besteuert.
- Ab drei Immobilien: Die Vermietung gilt als gewerbliche Tätigkeit mit Anmeldung eines Gewerbes, Buchführung und Umsatzsteuer.
- Abgaben und örtliche Beschränkungen: Je Übernachtung fällt eine Abgabe an; in einzelnen Gebieten sind neue Eintragungen beschränkt. Wir prüfen die aktuell geltenden Regeln.
Doppelbesteuerung
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland werden Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen in dem Staat besteuert, in dem die Immobilie liegt. Deutschland stellt Mieteinkünfte aus einer griechischen Immobilie in der Regel von der Steuer frei. Für Immobilien in EU-Staaten ist bei Vermietungseinkünften grundsätzlich auch der Progressionsvorbehalt ausgeschlossen (§ 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 EStG). Wie die Einkünfte in der deutschen Erklärung anzugeben sind, klären wir mit Ihrem steuerlichen Berater in Deutschland.
Was sich mit einer Gesellschaft ändert
Wird die Immobilie von einer Gesellschaft gehalten und vermietet, gelten andere Regeln:
- Steuersatz: Die Gesellschaft zahlt Körperschaftsteuer mit einheitlichem Satz von 22 % auf den Gewinn; auf Ausschüttungen an die Gesellschafter fallen zusätzlich 5 % Quellensteuer an.
- Kosten: Tatsächliche Aufwendungen und Abschreibungen sind abziehbar; der pauschale Abzug entfällt.
- Buchführung: Die Gesellschaft führt doppelte Buchführung und erstellt einen Jahresabschluss.
- Kurzzeitvermietung: Sie gilt bei einer Gesellschaft stets als gewerbliche Tätigkeit mit Umsatzsteuer.
- Übertragung: Wird eine bereits privat gehaltene Immobilie auf die Gesellschaft übertragen, fällt Grunderwerbsteuer an.
- Ausländische Gesellschaft: Zusätzlich ist die jährliche Sondersteuer auf Immobilien zu beachten, siehe Immobilienerwerb durch eine ausländische Gesellschaft.
Welche Form günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir rechnen beide Varianten vor Ihrer Entscheidung durch.
So begleiten wir Sie
- Vor der Vermietung: Steuernummer, Vergleich von privater Vermietung und Gesellschaft
- Laufend: Anmeldung der Mietverträge, Eintragung im Register für Kurzzeitvermietungen
- Jedes Jahr: griechische Steuererklärung, ENFIA und Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater in Deutschland – auf Deutsch
Häufige Fragen
Muss ich als Vermieter mit Wohnsitz in Deutschland in Griechenland eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Mieteinkünfte aus einer griechischen Immobilie sind in Griechenland steuerpflichtig, unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers. Die Erklärung wird jedes Jahr abgegeben; wir erstellen sie für Sie.
Werden die Mieteinkünfte in Deutschland noch einmal besteuert?
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen steht das Besteuerungsrecht Griechenland zu; Deutschland stellt die Einkünfte in der Regel frei. Die Angaben in der deutschen Erklärung stimmen wir mit Ihrem steuerlichen Berater in Deutschland ab.
Ab wann lohnt sich eine Gesellschaft für die Vermietung?
Das hängt von der Höhe der Einkünfte, der Zahl der Objekte, den Kosten und Ihren Plänen ab. Einem einheitlichen Steuersatz stehen Buchführungspflicht, laufende Kosten und die Besteuerung der Ausschüttung gegenüber. Wir rechnen beide Varianten vor der Entscheidung durch.
