Viele ziehen nach Griechenland und arbeiten dort selbständig – als Berater, Übersetzer, Designer, Entwickler oder Handwerker, oft weiterhin für Kunden in Deutschland. Die Selbständigkeit ist in Griechenland schnell angemeldet, Sozialversicherung, Rechnungsstellung und Steuern folgen aber griechischen Regeln, die sich von den deutschen deutlich unterscheiden. Wir übernehmen Anmeldung, Buchhaltung und Steuererklärungen – auf Deutsch.
Aufenthalt
- EU-Bürger können in Griechenland frei leben und arbeiten; bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beantragen sie eine Anmeldebescheinigung.
- Bürger anderer Staaten brauchen eine Aufenthaltserlaubnis für die selbständige Tätigkeit; besondere Erlaubnisse gibt es etwa für Personen, die ortsunabhängig für Kunden außerhalb Griechenlands arbeiten.
Anmeldung
- Griechische Steuernummer (AFM) und Sozialversicherungsnummer (AMKA).
- Beginn der Tätigkeit bei der Finanzverwaltung mit dem Code Ihrer Tätigkeit.
- Sozialversicherung: Anmeldung bei e-EFKA ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie beginnen. Anders als in Deutschland ist die Sozialversicherung für Selbständige Pflicht; Sie zahlen monatliche Beiträge nach der gewählten Versicherungsklasse, unabhängig vom tatsächlichen Gewinn.
- Manche Berufe müssen außerdem einer Kammer oder dem Handelsregister (GEMI) beitreten.
Rechnungen und Buchhaltung
- Rechnungen und Buchhaltungsdaten werden elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt (myDATA).
- Umsatzsteuer: Der Regelsatz beträgt 24 %; für kleine Unternehmen unterhalb einer Umsatzgrenze gibt es eine Sonderregelung – ähnlich der deutschen Kleinunternehmerregelung. Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Staaten werden in der Regel ohne griechische Umsatzsteuer abgerechnet (Reverse Charge).
Einkommensteuer
- Mit dem Umzug werden Sie in der Regel in Griechenland unbeschränkt steuerpflichtig und versteuern dort Ihr weltweites Einkommen.
- Gewinne werden progressiv besteuert; für Selbständige sieht das Gesetz zudem ein unterstelltes Mindesteinkommen vor, mit Ausnahmen, etwa in den ersten Jahren nach dem Beginn.
- 50 % Steuerbefreiung: Unter bestimmten Voraussetzungen sind 50 % der Einkünfte aus der Tätigkeit in Griechenland sieben Jahre lang steuerfrei – siehe 50 % Steuerbefreiung für Arbeitnehmer und Freiberufler.
- Beim Wegzug aus Deutschland sollten die deutschen Folgen vorab geprüft werden, etwa die Abmeldung und die Behandlung laufender Einkünfte aus Deutschland.
So unterstützen wir Sie
- Vor dem Umzug: steuerliche Ansässigkeit, 50-%-Befreiung und Wahl der Versicherungsklasse
- Anmeldung: Steuernummer, Beginn der Tätigkeit, e-EFKA
- Laufend: Buchhaltung, Rechnungen über myDATA, Umsatzsteuererklärungen, jährliche Einkommensteuererklärung – auf Deutsch
Häufige Fragen
Wie melde ich mich in Griechenland als Selbständiger an?
Sie melden den Beginn Ihrer Tätigkeit bei der Finanzverwaltung mit dem Code Ihrer Tätigkeit an – vergleichbar mit Gewerbeanmeldung und Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in Deutschland. Die Anmeldung bei der Sozialversicherung e-EFKA folgt ab dem ersten Tag des Monats, in dem Sie beginnen. Manche Berufe müssen außerdem einer Kammer oder dem Handelsregister beitreten.
Werden meine weltweiten Einkünfte in Griechenland besteuert?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Griechenland verlegen, werden Sie in der Regel in Griechenland unbeschränkt steuerpflichtig; das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Griechenland bleibt anwendbar. Unter bestimmten Voraussetzungen sind 50 % der Einkünfte aus der Tätigkeit in Griechenland sieben Jahre lang steuerfrei.
Kann ich weiter für Kunden in Deutschland arbeiten?
Ja. Selbständige in Griechenland können für Kunden überall arbeiten. Rechnungsstellung, Umsatzsteuer und Besteuerungsort hängen davon ab, wo die Kunden sitzen; wir prüfen das für Ihr Geschäft.