Griechenland ist ein attraktiver Ort, um mehrere Monate im Jahr zu verbringen: milde Winter, lange Sommer und mit Athen eine Hauptstadt, die von Deutschland aus mit vielen Direktflügen schnell erreichbar ist und gute Verbindungen zur Küste und zu den Inseln bietet. Manche wohnen dabei in der eigenen Immobilie, andere mieten für einige Monate oder eine ganze Saison. Beides ist einfach – ein langer Aufenthalt kann aber steuerliche Folgen haben, die vorab geprüft werden sollten.
Aufenthalt
- EU-Bürger können sich frei in Griechenland aufhalten; bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten beantragen sie eine Anmeldebescheinigung.
- Bürger anderer Staaten dürfen sich – soweit die Schengen-Regeln gelten – bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen ohne Visum aufhalten; längere Aufenthalte erfordern ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Im Eigenheim oder zur Miete
- Eigene Immobilie: Für den Aufenthalt selbst ist nichts anzumelden; als Eigentümer zahlen Sie die jährliche Immobiliensteuer ENFIA. Zum Erwerb siehe Immobilienkauf in Griechenland.
- Miete: Längerfristige Mietverträge werden schriftlich geschlossen; der Vermieter meldet den Vertrag elektronisch bei der Finanzverwaltung an.
- Steuernummer: Der Mieter braucht eine griechische Steuernummer (AFM), um den Vertrag zu bestätigen; wir beantragen sie für Sie.
- Bankkonto: Ein griechisches Konto ist für Miete und Nebenkosten nützlich.
Steuerlicher Wohnsitz
- Ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen innerhalb von zwölf Monaten begründet in der Regel die griechische Steueransässigkeit ab dem ersten Tag – mit Besteuerung des weltweiten Einkommens in Griechenland. Das ähnelt dem deutschen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO.
- Ausnahme: Das gilt nicht für Personen, die sich ausschließlich zu touristischen, medizinischen, therapeutischen oder ähnlichen privaten Zwecken in Griechenland aufhalten, solange der Aufenthalt 365 Tage nicht übersteigt.
- Bleibt der Wohnsitz in Deutschland bestehen, entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen, wo Sie besteuert werden.
- Arbeiten von Griechenland aus, auch im Homeoffice, kann die Beurteilung ändern.
- Wer dauerhaft umziehen möchte, kann von besonderen Regelungen profitieren – siehe Steuervorteile beim Zuzug.
Krankenversicherung
Bei vorübergehenden Aufenthalten deckt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für gesetzlich Versicherte notwendige Behandlungen ab; Rentner, die nach Griechenland ziehen, nutzen das Formular S1. Ansonsten ist eine private Krankenversicherung ratsam.
So unterstützen wir Sie
- Vor dem Aufenthalt: griechische Steuernummer, Prüfung der Steueransässigkeit und der Arbeit im Homeoffice
- Bei Miete: Bestätigung des Mietvertrags bei der Finanzverwaltung
- Bei Bedarf: griechische Steuererklärungen und Abstimmung mit Ihrem Steuerberater in Deutschland – auf Deutsch
Häufige Fragen
Werde ich steuerpflichtig, wenn ich den Winter in Griechenland verbringe?
Ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen innerhalb von zwölf Monaten begründet in der Regel die griechische Steueransässigkeit. Das gilt nicht, wenn Sie sich ausschließlich zu touristischen, medizinischen oder ähnlichen privaten Zwecken aufhalten und der Aufenthalt 365 Tage nicht übersteigt. Wir prüfen Ihre Situation vorab.
Brauche ich für einen Mietvertrag eine griechische Steuernummer?
In der Praxis ja: Der Vermieter meldet den Mietvertrag elektronisch bei der Finanzverwaltung an, und der Mieter braucht eine griechische Steuernummer, um ihn zu bestätigen.
Darf ich während des Aufenthalts im Homeoffice arbeiten?
Arbeiten von Griechenland aus – auch für einen deutschen Arbeitgeber oder Kunden – kann die steuerliche Ansässigkeit verändern und Pflichten in Griechenland auslösen. Wir prüfen das, bevor Sie beginnen.
