
Ihr Start in Griechenland: für Unternehmen und Privatpersonen
Sie möchten in Griechenland geschäftlich tätig werden oder einfach einen Teil des Jahres hier verbringen? Oder Sie möchten eine Immobilie kaufen, als Ferienhaus oder zur Vermietung, auch ohne selbst hier zu leben? Jedes dieser Vorhaben hat Folgen für Besteuerung, Buchführung und Sozialversicherung. Wir erläutern sie vor Ihrer Entscheidung im Vergleich zum deutschen Recht und übernehmen anschließend Buchhaltung, Lohnabrechnung und Steuererklärungen in Griechenland. Sie sprechen mit uns Deutsch.
Sie ziehen ganz nach Griechenland? Dann lohnt ein Blick auf die Sonderregelungen: 7 % Pauschalsteuer für Rentner, 50 % Steuerbefreiung für Arbeitnehmer und Freiberufler. Mehr unter Steuervorteile beim Zuzug.

Unternehmen
Für die Tätigkeit in Griechenland stehen ausländischen Unternehmen im Wesentlichen vier Wege offen; ein fünfter Fall ist der bloße Erwerb von Immobilien in Griechenland. Sie unterscheiden sich rechtlich, steuerlich und buchhalterisch – und in Kosten, Haftung …
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Privatpersonen
Privatpersonen starten in Griechenland auf unterschiedliche Weise: Sie kaufen ein Ferienhaus oder eine Wohnung zur Vermietung, verbringen mehrere Monate im Jahr in einer Mietwohnung oder ziehen nach Griechenland, um selbständig zu arbeiten. Von der …
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